Verbandsunabhängige private Fachschule – Bremen Niedersachsen Oldenburg
Verbandsunabhängige private Fachschule – Bremen Niedersachsen Oldenburg

Ergänzende Vertragsbedingungen der Freien Heilpraktiker Schule

(Stand 1. Januar 2021)

Die folgenden Bedingungen ergänzen den Vertrag, der zwischen der Freien Heilpraktikerschule (FHS) und den TeilnehmerInnen der Medizinischen Heilpraktikerausbildung (MHA) , sowie aller anderen von der FHS angebotenen Fortbildungen geschlossen wird.

  1. Ein Vertrag kommt zustande nachdem Sie ein unterschriebenes Anmeldeformular mit der Post, per Fax oder per E-Mail zugesandt haben und eine Bestätigung Ihrer Anmeldung mit einer Rechnung per Post von uns zugesandt worden ist.
  2. In jeder Kursausschreibung wird ein Stichtag angegeben. Dieser hat Auswirkungen auf verschiedene Vorgänge.
    1. Ein Kurs findet statt, wenn sich bis zum Stichtag mindestens 6 TeilnehmerInnen verbindlich angemeldet haben. Sollten sich für den gewünschten Kurs bis zum Stichtag nicht genügend TeilnehmerInnen angemeldet haben, sagen wir den Kurs spätestens am Folgetag ab. In diesem Fall werden erfolgte Zahlungen ohne Abzug zurückerstattet. Weitere Ansprüche erwachsen daraus nicht.
    2. Die Fristen der Frühbucherrabatte beziehen sich auf den Stichtag und sind entweder mit eigenem Datum angegeben oder gelten bis datumsgenau einem Monat vor dem Stichtag.
    3. Eine Kündigung ist bis zum Stichtag möglich. In dem Fall werden erfolgte Zahlungen abzüglich einer Bearbeitungsgebühr zurückerstattet. Die Bearbeitungsgebühr ist gestaffelt nach Höhe der Kursgebühr. Sie beträgt: 10,– € bei Kursen bis 100,–€ Kursgebühr / 25,– € bei Kursen bis 1000,– € Kursgebühr / 50,– € bei Kursen über 1000,–€ Kursgebühr. Geben Sie in dem Fall bitte Ihre Bankverbindung an.
    4. Nach dem Stichtag ist eine Kündigung ausgeschlossen. Eine Ersatzteilnehmerin kann vorgeschlagen werden. Dies entbindet aber nicht von der Zahlungspflicht der gesamten Kursgebühr entsprechend den vereinbarten Voraus- oder Teilzahlungsbedingungen. Das Recht auf außerordentliche Kündigung laut BGB bleibt unberührt.
  3. Die Veranstaltungen finden i.d.R. in den Räumen der FHS statt. Sollte es für einzelne Veranstaltungen sinnvoll oder notwendig erscheinen alternative Veranstaltungsräume (im Umkreis von höchstens 15 km) anzumieten, werden Sie rechtzeitig darüber informiert. Die Ausnahme stellen Veranstaltungen dar, die von einer unserer DozentInnen in unserer Dependance in Varrel stattfinden. Hierauf wird in den Seminarankündigungen deutlich hingewiesen.
    Eine Verlegung der Veranstaltung in andere Räume ist kein Kündigungsgrund.
  4. In aller Regel findet in den Bremer Sommerferien kein Unterricht statt. In den anderen Ferien des Bremer Ferienkalenders findet entweder mit Ankündigung in der Seminarausschreibung oder in Absprache mit den TeilnehmerInnen eines Kurses vereinzelt Unterricht statt.
  5. Sollte eine Veranstaltung oder eine Einheit einer Veranstaltungsreihe aus unvorhergesehenen Gründen ausfallen, wird die FHS sich bemühen diese in Absprache mit den TeilnehmerInnen baldmöglichst und im Rahmen ihrer Möglichkeiten nachzuholen. Dies kann auch durch die Verlegung auf einen anderen Wochentag oder einen Tag in den Schulferien erfolgen. Eine Verlegung der Veranstaltung aus wichtigen Gründen auf einen anderen Zeitpunkt ist kein Kündigungsgrund. Weitere Ansprüche oder Verpflichtungen erwachsen daraus nicht. Änderungen im unterrichtstechnischen Ablauf bleiben vorbehalten.
  6. Eine wiederholte Teilnahme an Veranstaltungen ist natürlich möglich. Eventuelle Wiederholungsrabatte erfolgen aus Kulanz und nur nach Absprache mit der FHS und den betroffenen DozentInnen. Es besteht kein Anspruch darauf.
    • Besonderheiten MHA:
      1. Nachholung: Verpasste Termine können in anderen Gruppen kostenfrei nachgeholt werden, vorausgesetzt es ist an dem nachzuholenden Tag ein Platz in der gewählten Gruppe frei. Die FHS hält in jeder Gruppe zwei Plätze vor. Es gilt: wer zuerst kommt, mahlt zuerst!
      2. Wiederholung: Die Wiederholung eines oder mehrerer Termine der Medizinischen Heilpraktikerausbildung ist dann möglich, wenn zu dem Zeitpunkt ein Platz in der Gruppe frei ist. Sind nur zwei Plätze frei, gehen NachholerInnen vor WiederholerInnen. Das Wiederholen von Terminen kostet pro Termin 25,– €.
      3. Nachholen und Wiederholen ist mit diesen Bedingungen nur längsten zwei Jahre nach dem ursprünglich gebuchten Termin möglich. Danach verfällt der Anspruch.
      4. Wird für einen Unterrichtstermin Online-Unterricht (egal in welcher Form) angeboten, dann kann jede/r TeilnehmerIn der aktuellen Ausbildungsgruppen an jedem zusätzlichen Unterricht unentgeltlich teilnehmen. Diese Möglichkeit besteht ebenfalls für zwei Jahre nach einem bezahlten Termin, bzw. solange, wie ein/e TeilnehmerIn zugangsberechtig für das Alle-Gruppen-Forum ist.
  7. Die FHS haftet für eine ordnungsgemäße Funktion der von ihr zur Verfügung gestellten Einrichtungsgegenstände. Und sie haftet für Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Schulleitung oder einer der DozentInnen beruhen. Für mitgebrachte Wertgegenstände übernehmen wir keine Haftung.
  8. Die Schule ist berechtigt, die personenbezogenen Daten der TeilnehmerIn zur Erfüllung des Vertrages nach den gesetzlichen Vorgaben zu verarbeiten. Hierbei ergreifen wir alle möglichen Maßnahmen des Datenschutzes. Siehe dazu unsere Datenschutzerklärung.
  9. Die Unterrichtsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur für den persönlichen Gebrauch verwendet werden. Aufzeichnungen des Unterrichts in Bild und Ton sind nicht gestattet.
  10. Individuelle Abweichungen in einzelnen Verträgen bedürfen der Schriftform.

Durch das Ausfüllen vom Anmeldeformular, akzeptieren Sie die ergänzenden Vertragsbedingungen
und erklären, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiert haben, und mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden sind.