Verbandsunabhängige private Fachschule – Bremen Niedersachsen Oldenburg
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Wer kann HeilpraktikerIn werden?

Etwas Berufskunde

Grundsätzlich dürfen nur HeilpraktikerInnen und ­ÄrztInnen die Heilkunde und Klinische PsychologInnen die Psychotherapie ausüben. Die Berufsausübung „HeilpraktikerIn“ ist gesetzlich geschützt, die Ausbildung selbst allerdings ist nicht vom Gesetz geregelt. Daher gibt es auch keine staatlichen, sondern nur private Schulen, die auf diesen Beruf vorbereiten.

In der Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz sind die Voraussetzungen festgelegt, die erfüllt sein müssen, damit die Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde als HeilpraktikerIn erteilt werden kann. Wir möchten Sie an dieser Stelle damit vertraut machen.

Die Voraussetzungen:

  1. Mindestalter 25 Jahre; die Ausbildung kann jedoch schon vorher begonnen werden.
  2. Hauptschulabschluss
  3. „Sittliche Zuverlässigkeit“, d. h. keine schweren Vorstrafen; Nachweis durch Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses
  4. Gesundheitliche Eignung; Nachweis durch Vorlage eines ärztlichen Attestes
  5. „Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragstellers“ durch eine Amtsärztin oder einen Amtsarzt beim Gesundheitsamt, die sog. amtsärztliche Überpr­üfung.

Der Antrag auf Erlaubnis, als HeilpraktikerIn tätig zu werden, wird bei der zuständigen Verwaltungsbehörde gestellt. In Bremen ist dies das Ordnungsamt, in Niedersachsen meist das für den Wohnsitz zuständige Ordnungs- oder Gesundheitsamt.
Die Überprüfung besteht aus einem schriftlichen (60 Multiple Choice Fragen) und einem mündlichen Teil.
Die Erlaubnis hat im gesamten Bundesgebiet Gültigkeit.

Auf folgende Besonderheit möchten wir Sie ganz besonders hinweisen: Es gibt bundeseinheitliche Leitlinien zur Überprüfung von HeilpraktikeranwärterInnen, deren Umsetzung in den einzelnen Bundesländern durch ländereigene Erlasse modifiziert wird. Die Prüfungsthemen stammen überwiegend aus den Bereichen schulmedizinischer Heilkunde sowie Berufs- und Rechtskunde.
Die Überprüfung dient vor allem dem Schutz der PatientInnen. Sie dient nicht der Qualifizierung der AntragstellerInnen. Der Beruf der HeilpraktikerIn ist ein Zulassungs- und kein Ausbildungsberuf. Dies ist der Grund dafür, dass der Themenbereich der Naturheilkunde bei der amtsärztlichen Überprüfung je nach Prüfungsort keine oder eine nur untergeordnete Bedeutung hat.

Die therapeutische Ausbildung ist keine Voraussetzung für eine erfolgreiche Überprüfung! (s. dazu auch Auf einen Blick)

Ein schlechter Trost: Die Überprüfung kann beliebig oft wiederholt werden.

Unsere Erfolgsquote: Etwa 63 % unserer TeilnehmerInnen der medizinischen Grundausbildung, bestehen die Überprüfung zur HeilpraktikerIn gleich beim ersten Mal. Etwas mehr als 25 % benötigen einen zweiten Anlauf, so dass momentan gut 88 % der TeilnehmerInnen die Überprüfung spätestens nach einmaliger Wiederholung bestehen. Nur wenige benötigen eine zweite oder gar dritte Wiederholung, geben auf oder ändern ihre Ziele.
Die Gesundheitsämter führen keine Statistiken darüber, wie viele Menschen sich angemeldet haben und wieviele bestanden haben. Die im Internet kursierenden Zahlen sind in aller Regel entweder reine Spekulation, subjektives Empfinden oder Panikmache (vermutlich aus eigener Prüfungsangst).
Wir versuchen in unserer Ausbildung von Anfang an, genau mit dieser Angst zu spielen, sodass Sie die Möglichkeit haben, lange vor der Prüfung einen Umgang damit zu finden.

Mit der Naturheilkunde können Sie sich im Rahmen unserer ­Fortbildungen vertraut machen.

Und kommen wir jetzt zu der Frage: Wer wir eigentlich sind….

Für die Teilnahme an unserer Veranstaltungen gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten. Eine (eventuell unvollständige) Zusammenstellung finden sie unter dem Link