Verbandsunabhängige private Fachschule – Bremen Niedersachsen Oldenburg
Verbandsunabhängige private Fachschule – Bremen Niedersachsen Oldenburg

Finanzielles

1. Finanzielle Unterstützung

Sammlung von  Unterstützungsmöglichkeiten (diese ändern sich immer mal wieder – geben Sie uns gerne Rückmeldung, wenn Ihnen etwas auffällt):

  • Weiterbildungscheck der Landesagentur für berufliche Weiterbildung in Bremen. Hier gibt es 50 % bis höchstens 500 Euro für alle Weiterbildungen, die wir anbieten.
    Voraussetzung ist es entweder ein/e EinzelunternehmerIn in Bremen zu sein (HeilpraktikerInnen sind i.d.R. EinzelunternehmerInnen) oder AngestellteR in einer Firma mit weniger als 50 Beschäftigen. Im zweiten Fall beantragt dann der/die ArbeitgeberIn den Weiterbildungsscheck. In beiden Fällen, erfolgt nach Beendigung der Veranstaltung eine Erstattung. Sprechen Sie uns gerne darauf an!

Außerdem gibt es in Deutschland ein reiches Stiftungswesen, dass über eine Stiftungssuche in Internet durchsuchbar ist, auf mögliche individuelle Fördermöglichkeiten.

Und vielleicht kommt für Sie ja  auch ein Stipendium infrage.  Auch hierfür gibt es einen Begabungslotsen.

Sollten Sie über Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten verfügen, freuen wir uns über einen Hinweis.

2. Informationen zum Steuerrecht

  • Ausbildungskosten für einen noch nicht ausgeübten Beruf sind im Rahmen der ­Sonderausgaben bis zu max. 6.000 € im Kalenderjahr absetzbar.­ (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG)
  • Fort- und Weiterbildungskosten im ausgeübten Beruf können in voller Höhe als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden. (§ 9 Abs. 6 EStG)
  • Die Fahrtkosten zu einer Bildungseinrichtung im Rahmen einer Fortbildungsmaßnahme sind in tatsächlicher Höhe und nicht mit der Entfernungspauschale zu berücksichtigen. (Bundesfinanzhof, Urteil vom 04.10.04.08 VI R 66/05)

Zur Klärung ihrer persönlichen Situation setzen Sie sich bitte mit einer SteuerberaterIn in Verbindung.

3. Frühbucherrabatt

Alle InteressentInnen der Aus- und Fortbildungen erhalten die Ermäßigung von 5 % (das ist der E-Preis bzw. ME-Preis bei monatlicher Zahlung in Klammern bei den Preisangaben), wenn sie sich bis spätestens 1 Monat vor dem Stichtag angemeldet haben:

Tagesdatum des Stichtags im vorhergehenden Monat.
Beispiel: Stichtag ist Freitag der 17.05.21
Frühbucher-Rabatt (5 %): Anmeldung bis zum 17.04.21

Darüber hinaus gibt es Veranstaltungen an denen die Endtage für 5%- bzw. 10%-Frühbucherrabatte explizit in der Ausschreibung angegeben sind.

Stichtag

Am Tag nach dem Stichtag wird entschieden, ob die Veranstaltung realisiert wer­den kann. Sollten sich für den Kurs nicht genügend TeilnehmerInnen angemeldet haben, erhalten Sie unmittelbar nach dem Stichtag eine Absage. Unsere Veranstaltungen finden statt, es sei denn sie werden ausdrücklich abgesagt!