Rechtslage: Wer professionell im Bereich der Heilkunde tätig sein möchte, braucht eine Heilerlaubnis. Für ÄrztInnen ist das die Approbation, für HeilpraktikerInnen die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Für den Bereich Psychotherapie – einer Form der Heilkunde – gibt es jedoch die Möglichkeit, eine auf diesen Therapiebereich eingeschränkte Erlaubnis zu erhalten.
PhysiotherapeutInnen können eine auf ihren Tätigkeitbereich eingeschränkte Erlaubnis erhalten.