Verbandsunabhängige private Fachschule – Bremen Niedersachsen Oldenburg
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Sektorale Heilpraktikerin / Sektoraler Heilpraktiker

Rechtslage: Wer professionell im Bereich der Heilkunde tätig sein möchte, braucht eine Heilerlaubnis. Für ÄrztInnen ist das die Approbation, für HeilpraktikerInnen die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Für den Bereich Psychotherapie – einer Form der Heilkunde – gibt es jedoch die Möglichkeit, eine auf diesen Therapiebereich eingeschränkte Erlaubnis zu erhalten.

PhysiotherapeutInnen können eine auf ihren Tätigkeitbereich eingeschränkte Erlaubnis erhalten.