Rechtslage: Wer
professionell im Bereich der Heilkunde tätig sein möchte, braucht eine
Heilerlaubnis. Für ÄrztInnen ist das die Approbation, für
HeilpraktikerInnen die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Für den Bereich Psychotherapie - einer Form der Heilkunde - gibt es jedoch die Möglichkeit, eine auf diesen Therapiebereich eingeschränkte Erlaubnis zu erhalten.
PhysiotherapeutInnen können eine auf ihren Tätigkeitbereich eingeschränkte Erlaubnis erhalten.
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