Rechtslage: Wer professionell im Bereich der Heilkunde tätig sein möchte, braucht eine Heilerlaubnis. Für ÄrztInnen ist das die Approbation, für HeilpraktikerInnen die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Im Bereich Psychotherapie - einer Form der Heilkunde - gibt es folgende Besonderheiten, die die heilkundliche Tätigkeit eingeschränkt auf den Bereich Psychotherapie ermöglichen:
Klinische PsychologInnen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Approbation gemäß dem Psychotherapeutengesetz erlangen.
Eingeschränkte Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Diese eingeschränkte Erlaubnis wird häufig auch "kleiner Heilpraktikerschein" ("kleiner Heilpraktiker") genannt.
Verfahren:
Antragstellung bei der zuständigen Behörde und Nachweis/Prüfung der Voraussetzungen
Überprüfung:
- In Bremen wird derzeit ausschließlich mündlich überprüft.
- In Niedersachsen wird schriftlich (28 Multiple choice Fragen) und nachfolgend mündlich überprüft.
Auf diese Überprüfung bereiten Sie unsere Vorbereitungskurse vor.
Erlaubniserteilung: Die Erlaubnis hat im gesamten Bundesgebiet Gültigkeit.
Empfohlene Berufsbezeichnungen sind:
Psychotherapeutische Heilpraktikerin / psychotherapeutischer Heilpraktiker
Heilpraktikerin / Heilpraktiker (Psychotherapie) u. a.
Schwerpunkte der Überprüfung:
Einteilung, Ätiologie, Diagnostik, Behandlungsgrundsätze, Komplikationen psychiatrischer Erkrankungen
Einteilung, Indikationen und Nebenwirkungen von Psychopharmaka
Krisenintervention: vor allem der praktische und juristische Umgang mit Suizidalität und Fremdgefährdung
Rechtsfragen, insbesondere PsychKG, BtG, BGB, StGB usw.
Psychosomatische Erkrankungen, organisch bedingte seelische Erkrankungen
Indikation zur Kooperation mit Haus-, FachärztInnen und HeilpraktikerInnen
Indikationen und Grenzen der Psychotherapie sowie ein klares Konzept der ausgeübten psychotherapeutischen Methode
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