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Heilpraktiker / Heilpraktikerin (Psychotherapie)

Rechtslage: Wer professionell im Bereich der Heilkunde tätig sein möchte, braucht eine Heilerlaubnis. Für ÄrztInnen ist das die Approbation, für HeilpraktikerInnen die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Im Bereich Psychotherapie - einer Form der Heilkunde - gibt es folgende Besonderheiten, die die heilkundliche Tätigkeit eingeschränkt auf den Bereich Psychotherapie ermöglichen:

Verfahren:

Empfohlene Berufsbezeichnungen sind:

Schwerpunkte der Überprüfung:





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