Lexware-Steuerinfo 2007: Fortbildung und Ausbildung:
Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung sowie für ein Erststudium gelten jetzt als Ausbildungskosten und sind im Rahmen der Sonderausgaben bis zu 4.000 € absetzbar.
Aufwendungen für jegliche Bildungsmaßnahmen nach Abschluss der erstmaligen Berufsausbildung bzw. nach Abschluss des Erststudiums sind Fortbildungskosten und in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar.
Aufwendungen für eine Umschulung zu einem neuen oder andersartigen Beruf sind auch als Werbungskosten abziehbar.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 04.10.04.08 VI R 66/05: Die Fahrtkosten zu einer Bildungseinrichtung
im Rahmen einer Fortbildungsmaßnahme sind in tatsächlicher Höhe und nicht mit
der Entfernungspauschale zu berücksichtigen.
Zur Klärung ihrer persönlichen Situation setzen sie sich bitte mit einer SteuerberaterIn in Verbindung.